Sie können dieses Anliegen maximal 2 Mal auswählen.
Bitte beachten Sie:
>Führerscheinerstanträge und Verlängerungen der Klassen 2 / C / D , sowie Anträge der Fahrerlaubnis B96 und B196 werden ausschließlich durch die Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises bearbeitet.
>Die Bearbeitung kann ausschließlich für EU-Bürger erfolgen. Für alle anderen Anliegen wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres zuständigen Straßenverkehrsamtes.
>Die Verpflichtung zum Führerscheinumtausch ist wie folgt gestaffelt:
Umtausch vor dem 19.Januar 2013 ausgestellter Führerscheine
I) Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind (grau, rosa):
Geburtsjahr vor 1953 Tausch bis 19.01.2033
Geburtsjahr 1953-1958 Tausch bis 19.01.2022
Geburtsjahr 1959-1964 Tausch bis 19.01.2023
Geburtsjahr 1965-1970 Tausch bis 19.01.2024
Geburtsjahr 1971 und später Tausch bis 19.01.2025
II) Führerscheine ab dem 01.01.1999 (Kartenführerscheine):
Ausstellung 1999-2001 Tausch bis 19.01.2026
Ausstellung 2002-2004 Tausch bis 19.01.2027
Ausstellung 2005-2007 Tausch bis 19.01.2028
Ausstellung 2008 Tausch bis 19.01.2029
Ausstellung 2009 Tausch bis 19.01.2030
Ausstellung 2010 Tausch bis 19.01.2031
Ausstellung 2011 Tausch bis 19.01.2032
Ausstellung 2012 - 18.01.2013 Tausch bis 19.01.2033